Erziehungsberechtigte(r)
Er|
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 17 bzw. 18
Bedeutungen
jmd., der zur Erziehung (von Kindern) berechtigt ist, der das elterliche Sorgerecht ausübt (Vater, Mutter oder beide Eltern)
jmd., dem die Ausübung des elterlichen Sorgerechts übertragen worden ist