Erziehungsberechtigte(r)

Er|

Grammatik
maskulinum, Dekl. 17 bzw. 18

Bedeutungen

  1. jmd., der zur Erziehung (von Kindern) berechtigt ist, der das elterliche Sorgerecht ausübt (Vater, Mutter oder beide Eltern)

  2. jmd., dem die Ausübung des elterlichen Sorgerechts übertragen worden ist