Eviktion

Evik|

Grammatik
femininum, Dekl. 10
Herkunft
[< lat. evictio, Gen. –onis, „gerichtliche Wiedererlangung seines Eigentums vom bisherigen Besitzer“, zu evincere „gänzlich besiegen“, → evinzieren] (lat.)

Bedeutung

  1. gerichtliche Entziehung von Besitz zugunsten einer anderen Person, die größeres Recht darauf hat