Eviktion
Evik|
- Grammatik
- femininum, Dekl. 10
- Herkunft
- [< lat. evictio, Gen. –onis, „gerichtliche Wiedererlangung seines Eigentums vom bisherigen Besitzer“, zu evincere „gänzlich besiegen“, → evinzieren] (lat.)
Bedeutung
gerichtliche Entziehung von Besitz zugunsten einer anderen Person, die größeres Recht darauf hat