Exequatur

Ex|

Grammatik
neutrum
Formen
Gen. Sg. , –s, Nom. Pl. , –tu|ren
Herkunft
[lat., „er möge ausführen“] (lat.)

Bedeutungen

  1. Bestätigung, Zulassung (eines ausländischen Konsuls)

  2. staatliche Erlaubnis, kirchliche Akte zu verkünden

  3. Vollstreckungswirkung eines im Ausland ergangenen Gerichtsurteils im Inland