fallenlassen
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 75
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas f. a) auf etwas verzichten, etwas nicht weiter verfolgen; eine Absicht, einen Plan f. b) nebenbei äußern; eine Bemerkung f. 2. jmdn. f. nicht weiter begünstigen, sich nicht weiter um ihn kümmern; einen Günstling f. II. 〈refl.〉 sich f. seiner Müdigkeit nachgeben, sich entspannen
Bedeutungen
auf etwas verzichten, etwas nicht weiter verfolgen;
nebenbei äußern;
- etwas f.
- eine Absicht, einen Plan f.
- eine Bemerkung f.
nicht weiter begünstigen, sich nicht weiter um ihn kümmern;
- jmdn. f.
- einen Günstling f.