Fatwa

Grammatik
neutrum, Dekl. 9
Herkunft
[< arab. fatwa, fetwa in ders. Bed.] (arab.)

Bedeutung

  1. islamisches Rechtsgutachten oder religiöse Anweisung zur Klärung einer Frage, die mit den islamischen Rechtgrundlagen nicht eindeutig beantwortet werden kann;

    • ein F. über jmdn. verhängen; ein F. aufheben