festlegen
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas f. a) als verbindlich, gültig erklären, bestimmen; einen Zeitpunkt, Treffpunkt f.; die Reihenfolge f. b) gewinnbringend langfristig anlegen; Geld auf drei Jahre f. 2. jmdn. f. bindend verpflichten; jmdn. auf eine Aussage, Zusage f. ihn zu einer Handlung aufgrund einer Aussage, Zusage verpflichten; ich lasse mich nicht f., ich will frei entscheiden können II. 〈refl.〉 sich f. sich verpflichten, sich binden; sich durch eine Unterschrift f.; ich kann mich noch nicht f.; ich habe mich durch meine Zusage bereits festgelegt
Bedeutungen
als verbindlich, gültig erklären, bestimmen;
gewinnbringend langfristig anlegen;
- etwas f.
- einen Zeitpunkt, Treffpunkt f.; die Reihenfolge f.
- Geld auf drei Jahre f.
bindend verpflichten;
ihn zu einer Handlung aufgrund einer Aussage, Zusage verpflichten;
- jmdn. f.
- jmdn. auf eine Aussage, Zusage f.
- ich lasse mich nicht f., ich will frei entscheiden können