Fraktionszwang
Frak|
- Grammatik
- maskulinum
- Formen
- Gen. Sg. , –(e)s, Nom. Pl. , nur Sg.
Bedeutung
Verpflichtung, sich bei Abstimmungen der Mehrheit innerhalb der Fraktion (1) anzuschließen
Frak|
Verpflichtung, sich bei Abstimmungen der Mehrheit innerhalb der Fraktion (1) anzuschließen