Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

freigeben

frei|ge|ben, <auch> frei  ge|ben
V.
45, hat freigegeben / frei gegeben
I.
mit Akk.
1.
jmdn. f.
aus der Gefangenschaft, aus einer Bindung entlassen;
sie gibt ihren Mann nicht frei; sein Arbeitgeber gibt ihn nicht frei
2.
etwas f.
wieder zugänglich machen;
eine Kreuzung für den Verkehr f.
II.
mit Dat.
jmdm. f.
jmdm. arbeitsfreie Zeit, Arbeitsruhe gewähren;
ich habe mir drei Tage f. lassen; er gibt mir nicht frei
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