freigeben
frei|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 45
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. jmdn. f. aus der Gefangenschaft, aus einer Bindung entlassen; sie gibt ihren Mann nicht frei; sein Arbeitgeber gibt ihn nicht frei 2. etwas f. wieder zugänglich machen; eine Kreuzung für den Verkehr f. II. 〈mit Dat.〉 jmdm. f. jmdm. arbeitsfreie Zeit, Arbeitsruhe gewähren; ich habe mir drei Tage f. lassen; er gibt mir nicht frei
Bedeutungen
aus der Gefangenschaft, aus einer Bindung entlassen;
- jmdn. f.
- sie gibt ihren Mann nicht frei; sein Arbeitgeber gibt ihn nicht frei
wieder zugänglich machen;
- etwas f.
- eine Kreuzung für den Verkehr f.