freigeben

frei|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 45
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. jmdn. f. aus der Gefangenschaft, aus einer Bindung entlassen; sie gibt ihren Mann nicht frei; sein Arbeitgeber gibt ihn nicht frei 2. etwas f. wieder zugänglich machen; eine Kreuzung für den Verkehr f. II. 〈mit Dat.〉 jmdm. f. jmdm. arbeitsfreie Zeit, Arbeitsruhe gewähren; ich habe mir drei Tage f. lassen; er gibt mir nicht frei

Bedeutungen

  1. aus der Gefangenschaft, aus einer Bindung entlassen;

    • jmdn. f.
    • sie gibt ihren Mann nicht frei; sein Arbeitgeber gibt ihn nicht frei
  2. wieder zugänglich machen;

    • etwas f.
    • eine Kreuzung für den Verkehr f.