freisprechen
frei|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Konj. 146
- Formen
- Gen. Sg. , –, Nom. Pl. , nur Sg.
Bedeutungen
durch Gerichtsurteil von einer Anklage befreien
(nach einer Prüfung) zum Gesellen oder Facharbeiter erklären;
- einen Lehrling f.
erklären, dass jmdn. keine Schuld trifft oder dass jmd. eine bestimmte (negative) Eigenschaft nicht hat;
- jmdn. von etwas f.
- von Habgier muss man ihn unbedingt f.; ich kann ihn von dem Vorwurf der Faulheit nicht f.