freisprechen

frei|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), femininum, Konj. 146
Formen
Gen. Sg. , –, Nom. Pl. , nur Sg.

Bedeutungen

  1. durch Gerichtsurteil von einer Anklage befreien

  2. (nach einer Prüfung) zum Gesellen oder Facharbeiter erklären;

    • einen Lehrling f.
  3. erklären, dass jmdn. keine Schuld trifft oder dass jmd. eine bestimmte (negative) Eigenschaft nicht hat;

    • jmdn. von etwas f.
    • von Habgier muss man ihn unbedingt f.; ich kann ihn von dem Vorwurf der Faulheit nicht f.