garantieren
ga|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk. oder mit Präp.obj.〉 etwas g. die Garantie für etwas übernehmen, für etwas bürgen; jmds. Rechte g.; für etwas g. für etwas bürgen; ich garantiere dafür, dass nichts passiert II. 〈mit Dat. u. Akk.〉 jmdm. etwas g. jmdm. etwas fest versprechen, verbindlich zusichern; wir g. Ihnen vollen Ersatz, wenn …
Bedeutung
die Garantie für etwas übernehmen, für etwas bürgen;
für etwas bürgen;
jmdm. etwas fest versprechen, verbindlich zusichern;
- etwas g.
- jmds. Rechte g.; für etwas g.
- ich garantiere dafür, dass nichts passiert
- jmdm. etwas g.
- wir g. Ihnen vollen Ersatz, wenn …