Gastrecht
- Grammatik
- neutrum
- Formen
- Gen. Sg. , –(e)s, Nom. Pl. , nur Sg.
Bedeutung
Recht, bei jmdm. als Gast zu sein;
sich ungebührlich gegen den Gastgeber oder andere Gäste verhalten
- er hat bei uns (jederzeit) G.; G. genießen; das G. verletzen
Recht, bei jmdm. als Gast zu sein;
sich ungebührlich gegen den Gastgeber oder andere Gäste verhalten