Gastrecht

Grammatik
neutrum
Formen
Gen. Sg. , –(e)s, Nom. Pl. , nur Sg.

Bedeutung

  1. Recht, bei jmdm. als Gast zu sein;

    sich ungebührlich gegen den Gastgeber oder andere Gäste verhalten

    • er hat bei uns (jederzeit) G.; G. genießen; das G. verletzen