gebieten
ge|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 13
- Sachgebiet
- I. 〈mit (Dat. u.) Akk.〉 (jmdm.) etwas g. befehlen, anordnen; Ruhe g.; jmdm. Schweigen g.; die Pflicht gebietet (mir), zu …; hier ist Vorsicht geboten hier ist Vorsicht ratsam, hier muss man vorsichtig vorgehen; es scheint geboten, dass … man sollte …; jmdm., jmds. Tun Einhalt g. jmdn. hindern, etwas weiterhin zu tun II. 〈mit Präp.obj.〉 über etwas oder jmdn. g. die Herrschaft, Befehlsgewalt über etwas oder jmdn. ausüben; über ein Land, eine zahlreiche Dienerschaft g. III. 〈mit Dat., poet., veraltet〉 einem Gefühl g. ein Gefühl zurückdrängen, es beherrschen; gebiete deinem Zorn!
Bedeutung
befehlen, anordnen;
hier ist Vorsicht ratsam, hier muss man vorsichtig vorgehen;
man sollte …;
jmdn. hindern, etwas weiterhin zu tun
die Herrschaft, Befehlsgewalt über etwas oder jmdn. ausüben;
ein Gefühl zurückdrängen, es beherrschen;
- (jmdm.) etwas g.
- Ruhe g.; jmdm. Schweigen g.; die Pflicht gebietet (mir), zu …; hier ist Vorsicht geboten
- es scheint geboten, dass …
- jmdm., jmds. Tun Einhalt g.
- über etwas oder jmdn. g.
- über ein Land, eine zahlreiche Dienerschaft g.
- einem Gefühl g.
- gebiete deinem Zorn!