gebieten

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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 13
Sachgebiet
I. 〈mit (Dat. u.) Akk.〉 (jmdm.) etwas g. befehlen, anordnen; Ruhe g.; jmdm. Schweigen g.; die Pflicht gebietet (mir), zu …; hier ist Vorsicht geboten hier ist Vorsicht ratsam, hier muss man vorsichtig vorgehen; es scheint geboten, dass … man sollte …; jmdm., jmds. Tun Einhalt g. jmdn. hindern, etwas weiterhin zu tun II. 〈mit Präp.obj.〉 über etwas oder jmdn. g. die Herrschaft, Befehlsgewalt über etwas oder jmdn. ausüben; über ein Land, eine zahlreiche Dienerschaft g. III. 〈mit Dat., poet., veraltet〉 einem Gefühl g. ein Gefühl zurückdrängen, es beherrschen; gebiete deinem Zorn!

Bedeutung

  1. befehlen, anordnen;

    hier ist Vorsicht ratsam, hier muss man vorsichtig vorgehen;

    man sollte …;

    jmdn. hindern, etwas weiterhin zu tun

    die Herrschaft, Befehlsgewalt über etwas oder jmdn. ausüben;

    ein Gefühl zurückdrängen, es beherrschen;

    • (jmdm.) etwas g.
    • Ruhe g.; jmdm. Schweigen g.; die Pflicht gebietet (mir), zu …; hier ist Vorsicht geboten
    • es scheint geboten, dass …
    • jmdm., jmds. Tun Einhalt g.
    • über etwas oder jmdn. g.
    • über ein Land, eine zahlreiche Dienerschaft g.
    • einem Gefühl g.
    • gebiete deinem Zorn!