gebühren
ge|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Dat.〉 jmdm. g. jmdm. nach Recht oder Sitte zustehen; ihm gebührt Respekt, Rücksicht, Lob, Anerkennung; jmdm. mit der ihm ~den Achtung begegnen; etwas ~d bewundern etwas ausdrücklich bewundern II. 〈refl., unpersönl., mit „es“; geh.〉 es gebührt sich es gehört sich, es ist moralisch notwendig, gerecht; es gebührt sich, alten und gebrechlichen Leuten einen Platz frei zu machen; er stand auf, wie es sich gebührte
Bedeutung
jmdm. nach Recht oder Sitte zustehen;
etwas ausdrücklich bewundern
es gehört sich, es ist moralisch notwendig, gerecht;
- jmdm. g.
- ihm gebührt Respekt, Rücksicht, Lob, Anerkennung; jmdm. mit der ihm ~den Achtung begegnen; etwas ~d bewundern
- es gebührt sich
- es gebührt sich, alten und gebrechlichen Leuten einen Platz frei zu machen; er stand auf, wie es sich gebührte