gebühren

ge|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Dat.〉 jmdm. g. jmdm. nach Recht oder Sitte zustehen; ihm gebührt Respekt, Rücksicht, Lob, Anerkennung; jmdm. mit der ihm ~den Achtung begegnen; etwas ~d bewundern etwas ausdrücklich bewundern II. 〈refl., unpersönl., mit „es“; geh.〉 es gebührt sich es gehört sich, es ist moralisch notwendig, gerecht; es gebührt sich, alten und gebrechlichen Leuten einen Platz frei zu machen; er stand auf, wie es sich gebührte

Bedeutung

  1. jmdm. nach Recht oder Sitte zustehen;

    etwas ausdrücklich bewundern

    es gehört sich, es ist moralisch notwendig, gerecht;

    • jmdm. g.
    • ihm gebührt Respekt, Rücksicht, Lob, Anerkennung; jmdm. mit der ihm ~den Achtung begegnen; etwas ~d bewundern
    • es gebührt sich
    • es gebührt sich, alten und gebrechlichen Leuten einen Platz frei zu machen; er stand auf, wie es sich gebührte