genehmigen
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 etwas g. erlauben, seine Einwilligung, Zustimmung zu etwas geben; einen Antrag, Plan, Vorschlag g.; jmdm. Urlaub g. II. 〈mit Dat. (sich) und Akk.〉 sich einen g. 〈ugs.〉 einen Schnaps trinken
Bedeutung
erlauben, seine Einwilligung, Zustimmung zu etwas geben;
einen Schnaps trinken
- etwas g.
- einen Antrag, Plan, Vorschlag g.; jmdm. Urlaub g.
- sich einen g.