Gericht2
Ge|
- Grammatik
- neutrum, Dekl. 1
- Herkunft
- [→ Recht]
Bedeutungen
mit der Rechtsprechung beauftragte Behörde
- (Land~, Amts~)
das Gebäude für diese;
- aufs G., ins G. gehen
Gruppe der Recht sprechenden Personen
jmdn. anzeigen, verklagen;
〈Anrede〉
- (Schwur~, Schöffen~); hohes G.!
- vor G. aussagen; das kann ich vor G. bezeugen; jmdn. vors G. bringen
- das G. zog sich zur Beratung zurück
Rechtsprechung, Aburteilung;
jmdn. (hart) zurechtweisen, jmdn. bestrafen;
über jmds. Tat verhandeln, über jmdn. urteilen;
göttliche Rechtsprechung über die Menschen nach dem Weltuntergang
〈Christentum〉
- mit jmdm. ins G. gehen
- geh nicht zu scharf mit ihm ins G.!; über jmdn. G. halten, über jmdn. zu G. sitzen
- das Jüngste G.