gerichtlich
ge|
- Grammatik
- Adjektiv (Eigenschaftswort)
Bedeutung
zum Gericht (1, 3) gehörig, auf ihm beruhend, mit Hilfe des Gerichts;
Teilgebiet der Medizin, das die Erkenntnisse der Medizin bei gerichtlichen Untersuchungen anwendet;
Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Geschäfts– und Schuldfähigkeit von Personen befasst;
- ~e Entscheidung; ~e Medizin
- ~e Psychiatrie
- jmdn. g. belangen, verklagen; g. gegen etwas einschreiten; g. gegen jmdn. vorgehen
Synonyme: forensische Medizin, Gerichtsmedizin;, forensische Psychiatrie, Gerichtspsychiatrie;