gerichtlich

ge|

Grammatik
Adjektiv (Eigenschaftswort)

Bedeutung

  1. zum Gericht (1, 3) gehörig, auf ihm beruhend, mit Hilfe des Gerichts;

    Teilgebiet der Medizin, das die Erkenntnisse der Medizin bei gerichtlichen Untersuchungen anwendet;

    Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Geschäfts– und Schuldfähigkeit von Personen befasst;

    • ~e Entscheidung; ~e Medizin
    • ~e Psychiatrie
    • jmdn. g. belangen, verklagen; g. gegen etwas einschreiten; g. gegen jmdn. vorgehen

Synonyme: forensische Medizin, Gerichtsmedizin;, forensische Psychiatrie, Gerichtspsychiatrie;