Gerichtsstand
Ge|
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 2
Bedeutung
Ort, dessen Gericht bei einer Straf– oder Zivilsache zuständig ist oder sein soll;
- vereinbarter G. ist Bonn
Ge|
Ort, dessen Gericht bei einer Straf– oder Zivilsache zuständig ist oder sein soll;