geschäftsfähig
ge|
- Grammatik
- Adjektiv (Eigenschaftswort), femininum
- Formen
- Gen. Sg. , –, Nom. Pl. , nur Sg.
Bedeutung
fähig, in der Lage Rechtsgeschäfte abzuschließen;
Gegensätze: geschäftsunfähig
ge|
fähig, in der Lage Rechtsgeschäfte abzuschließen;
Gegensätze: geschäftsunfähig