Gesellschafter
Ge|
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 5
Bedeutungen
Teilhaber (einer Handelsgesellschaft)
jmd., der sich gut, nicht gut mit andern unterhalten kann
- guter, schlechter G.
Ge|
Teilhaber (einer Handelsgesellschaft)
jmd., der sich gut, nicht gut mit andern unterhalten kann