gestatten
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 2
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 etwas g. erlauben, seine Zustimmung zu etwas geben; g. Sie? darf ich (es nehmen, sehen, darf ich vorbeigehen)? 〈Höflichkeitsformel〉 II. 〈mit Dat. (sich) und Akk.〉 sich etwas g. sich etwas erlauben, sich die Freiheit nehmen, etwas zu tun; darf ich mir eine Frage g.?; darf ich mir g., Sie morgen anzurufen?
Bedeutung
erlauben, seine Zustimmung zu etwas geben;
darf ich (es nehmen, sehen, darf ich vorbeigehen)?
sich etwas erlauben, sich die Freiheit nehmen, etwas zu tun;
- etwas g.
- g. Sie?
- sich etwas g.
- darf ich mir eine Frage g.?; darf ich mir g., Sie morgen anzurufen?