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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 2
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 etwas g. erlauben, seine Zustimmung zu etwas geben; g. Sie? darf ich (es nehmen, sehen, darf ich vorbeigehen)? 〈Höflichkeitsformel〉 II. 〈mit Dat. (sich) und Akk.〉 sich etwas g. sich etwas erlauben, sich die Freiheit nehmen, etwas zu tun; darf ich mir eine Frage g.?; darf ich mir g., Sie morgen anzurufen?

Bedeutung

  1. erlauben, seine Zustimmung zu etwas geben;

    darf ich (es nehmen, sehen, darf ich vorbeigehen)?

    sich etwas erlauben, sich die Freiheit nehmen, etwas zu tun;

    • etwas g.
    • g. Sie?
    • sich etwas g.
    • darf ich mir eine Frage g.?; darf ich mir g., Sie morgen anzurufen?