gewähren

ge|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Herkunft
[zu I: < mhd. gewern „zugestehen, leisten (was jmd. fordert)“; zu II: Herkunft nicht sicher, wahrscheinl. urspr. verstärkend im Sinne von währen lassen „dauern lassen“, übertr. „ruhen, in Ruhe lassen“] (mhd.)
Sachgebiet
I. 〈mit (Dat. u.) Akk.〉 (jmdm.) etwas g. bewilligen, erlauben; jmdm. Unterkunft, Urlaub, einen Zuschuss g.; wir g. (unseren Kunden) auf diese Waren einen Rabatt von 3% II. 〈o. Obj.; in der Wendung〉 jmdn. g. lassen jmdn. nicht hindern (etwas zu tun)

Bedeutung

  1. bewilligen, erlauben;

    jmdn. nicht hindern (etwas zu tun)

    • (jmdm.) etwas g.
    • jmdm. Unterkunft, Urlaub, einen Zuschuss g.; wir g. (unseren Kunden) auf diese Waren einen Rabatt von 3%
    • jmdn. g. lassen