gewähren
ge|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Herkunft
- [zu I: < mhd. gewern „zugestehen, leisten (was jmd. fordert)“; zu II: Herkunft nicht sicher, wahrscheinl. urspr. verstärkend im Sinne von währen lassen „dauern lassen“, übertr. „ruhen, in Ruhe lassen“] (mhd.)
- Sachgebiet
- I. 〈mit (Dat. u.) Akk.〉 (jmdm.) etwas g. bewilligen, erlauben; jmdm. Unterkunft, Urlaub, einen Zuschuss g.; wir g. (unseren Kunden) auf diese Waren einen Rabatt von 3% II. 〈o. Obj.; in der Wendung〉 jmdn. g. lassen jmdn. nicht hindern (etwas zu tun)
Bedeutung
bewilligen, erlauben;
jmdn. nicht hindern (etwas zu tun)
- (jmdm.) etwas g.
- jmdm. Unterkunft, Urlaub, einen Zuschuss g.; wir g. (unseren Kunden) auf diese Waren einen Rabatt von 3%
- jmdn. g. lassen