Graf1

Graf1

Grammatik
maskulinum, Dekl. 10

Bedeutungen

  1. Verwaltungsbeamter des Königs mit richterlichen Befugnissen

    • (Pfalz~)
  2. Vorsteher einer Genossenschaft

    〈veraltet〉

    • (Deich~)
  3. Angehöriger des mittleren Adels, im Rang zwischen Freiherrn und Fürsten