Graf1
Graf1
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 10
Bedeutungen
Verwaltungsbeamter des Königs mit richterlichen Befugnissen
- (Pfalz~)
Vorsteher einer Genossenschaft
〈veraltet〉
- (Deich~)
Angehöriger des mittleren Adels, im Rang zwischen Freiherrn und Fürsten
Graf1
Verwaltungsbeamter des Königs mit richterlichen Befugnissen
Vorsteher einer Genossenschaft
〈veraltet〉
Angehöriger des mittleren Adels, im Rang zwischen Freiherrn und Fürsten