haften
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 2
- Sachgebiet
- I. 〈o. Obj.〉 1. fest hängen (bleiben), kleben (bleiben); die Briefmarke haftet nicht; an den Schuhen haftet Schmutz, Schnee 2. 〈bei Handelsgesellschaften〉 mit seinem Vermögen oder seiner Kapitaleinlage für Verpflichtungen einstehen; als Gesellschafter, Teilhaber h. II. 〈mit Präp.obj.〉 für etwas oder jmdn. h. bürgen, einstehen, Sicherheit leisten; für einen Schaden h.; Sie h. mir für den Gefangenen!
Bedeutungen
fest hängen (bleiben), kleben (bleiben);
- die Briefmarke haftet nicht; an den Schuhen haftet Schmutz, Schnee
mit seinem Vermögen oder seiner Kapitaleinlage für Verpflichtungen einstehen;
- als Gesellschafter, Teilhaber h.