haften

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 2
Sachgebiet
I. 〈o. Obj.〉 1. fest hängen (bleiben), kleben (bleiben); die Briefmarke haftet nicht; an den Schuhen haftet Schmutz, Schnee 2. 〈bei Handelsgesellschaften〉 mit seinem Vermögen oder seiner Kapitaleinlage für Verpflichtungen einstehen; als Gesellschafter, Teilhaber h. II. 〈mit Präp.obj.〉 für etwas oder jmdn. h. bürgen, einstehen, Sicherheit leisten; für einen Schaden h.; Sie h. mir für den Gefangenen!

Bedeutungen

  1. fest hängen (bleiben), kleben (bleiben);

    • die Briefmarke haftet nicht; an den Schuhen haftet Schmutz, Schnee
  2. mit seinem Vermögen oder seiner Kapitaleinlage für Verpflichtungen einstehen;

    • als Gesellschafter, Teilhaber h.