Handelsgesellschaft
- Grammatik
- femininum, Dekl. 10
Bedeutung
Vereinigung mehrerer Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlich betriebenen Handelsfirma;
Firma, bei der die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften
- Offene H.
Vereinigung mehrerer Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlich betriebenen Handelsfirma;
Firma, bei der die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften