Hausfriedensbruch
Haus|
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 2
Bedeutung
widerrechtliches Eindringen in Wohnung, Haus, Geschäftsräume oder umfriedetes Besitztum eines anderen;
- H. begehen
Haus|
widerrechtliches Eindringen in Wohnung, Haus, Geschäftsräume oder umfriedetes Besitztum eines anderen;