Hausrecht

Haus|

Grammatik
neutrum
Formen
Gen. Sg. , –(e)s, Nom. Pl. , nur Sg.

Bedeutung

  1. Recht auf Bestimmung, wer sich in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder auf eigenem Grund aufhalten darf;

    jmdn. hinausweisen, hinauswerfen, jmdm. den Eintritt verwehren

    • von seinem H. Gebrauch machen