Hausrecht
Haus|
- Grammatik
- neutrum
- Formen
- Gen. Sg. , –(e)s, Nom. Pl. , nur Sg.
Bedeutung
Recht auf Bestimmung, wer sich in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder auf eigenem Grund aufhalten darf;
jmdn. hinausweisen, hinauswerfen, jmdm. den Eintritt verwehren
- von seinem H. Gebrauch machen