heimfällig
heim|
- Grammatik
- Adjektiv (Eigenschaftswort)
Bedeutung
an den ursprünglichen Eigentümer übergehend;
das Land geht nach seinem Tode an den ursprünglichen Eigentümer, geht an den Staat über
- ~e Grundstücke; das Land wird nach seinem Tode h.
heim|
an den ursprünglichen Eigentümer übergehend;
das Land geht nach seinem Tode an den ursprünglichen Eigentümer, geht an den Staat über