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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 45
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas h. a) etwas nach (hier) draußen geben; jmdm. den Koffer (zum Abteilfenster) h. b) aus einem Behältnis, Raum nehmen und jmdm. geben; Wäsche h. (im Hotel); Garderobe h. (bei Veranstaltungen); gestohlene Sachen wieder h. c) an die Öffentlichkeit bringen, veröffentlichen, zum Verkauf bringen; ein Buch, eine Zeitschrift h.; Goethes Werke neu h.; die Post gibt neue Briefmarken heraus 2. jmdn. h. freigeben, freilassen; Gefangene, Geiseln h. II. 〈mit Dat.〉 jmdm. h. 1. Wechselgeld geben, zu viel bezahltes Geld in anderer Münze zurückgeben; können Sie mir auf 20 Euro h.? 2. jmdm. schlagfertig antworten; sie hat ihm auf seine vielen Anzüglichkeiten gut, scharf herausgegeben
Bedeutungen
etwas nach (hier) draußen geben;
aus einem Behältnis, Raum nehmen und jmdm. geben;
an die Öffentlichkeit bringen, veröffentlichen, zum Verkauf bringen;
- etwas h.
- jmdm. den Koffer (zum Abteilfenster) h.
- Wäsche h. (im Hotel); Garderobe h. (bei Veranstaltungen); gestohlene Sachen wieder h.
- ein Buch, eine Zeitschrift h.; Goethes Werke neu h.; die Post gibt neue Briefmarken heraus
freigeben, freilassen;
- jmdn. h.
- Gefangene, Geiseln h.
Wechselgeld geben, zu viel bezahltes Geld in anderer Münze zurückgeben;
- können Sie mir auf 20 Euro h.?
jmdm. schlagfertig antworten;
- sie hat ihm auf seine vielen Anzüglichkeiten gut, scharf herausgegeben