Instanz

Grammatik
femininum, Dekl. 10
Herkunft
[< frühnhd. instancie „Behörde, die man mit dem Verfolgen einer Sache beauftragt“, < mlat. instantia „dringende Bitte, Beharren, Bestehen (auf etwas)“, < lat. instans „drängend, heftig“, zu stare „stehen“] (frühnhd.)

Bedeutung

  1. zuständige Behörde, zuständiges Gericht