juridisch
ju|
- Grammatik
- Adjektiv (Eigenschaftswort)
- Herkunft
- [< lat. iuridicialis „das Recht betreffend, zum Recht gehörig“, zu ius, Gen. iuris, „Recht“] (lat.)
Bedeutung
rechtlich, zum Recht, zur Rechtswissenschaft gehörig, darauf beruhend;
ju|
rechtlich, zum Recht, zur Rechtswissenschaft gehörig, darauf beruhend;