juristisch
ju|
- Grammatik
- Adjektiv (Eigenschaftswort)
Bedeutung
zum Recht, zur Rechtswissenschaft gehörig, auf ihm beruhend;
Vereinigung von mehreren Personen (Verein, Körperschaft), Institutionen (Anstalt) oder Vermögensmassen (Betrieb, Stiftung), die wie eine einzige natürliche Person vom Staat als rechtsfähig anerkannt wird
- ~e Person