juristisch

ju|

Grammatik
Adjektiv (Eigenschaftswort)

Bedeutung

  1. zum Recht, zur Rechtswissenschaft gehörig, auf ihm beruhend;

    Vereinigung von mehreren Personen (Verein, Körperschaft), Institutionen (Anstalt) oder Vermögensmassen (Betrieb, Stiftung), die wie eine einzige natürliche Person vom Staat als rechtsfähig anerkannt wird

    • ~e Person