Justiziar
Jus|
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 1
- Formen
- Gen. Sg. , –, Nom. Pl. , –ri|en
Bedeutung
(bei einem Betrieb oder einer Behörde) als Rechtsbeistand angestellter Jurist, Syndikus;
Jus|
(bei einem Betrieb oder einer Behörde) als Rechtsbeistand angestellter Jurist, Syndikus;