kassieren2

kas|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
Herkunft
[< spätlat. cassare „für nichtig, ungültig erklären“, zu lat. cassus „leer, vergeblich, unnütz“] (spätlat.)

Bedeutungen

  1. für ungültig erklären;

    • ein Urteil k.
  2. entlassen, des Amtes entheben;

    • einen Beamten k.