kassieren2
kas|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
- Herkunft
- [< spätlat. cassare „für nichtig, ungültig erklären“, zu lat. cassus „leer, vergeblich, unnütz“] (spätlat.)
Bedeutungen
für ungültig erklären;
- ein Urteil k.
entlassen, des Amtes entheben;
- einen Beamten k.