kehren2
ke
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 drehen, wenden; das Gesicht, den Rücken zur Wand k.; jmdm. den Rücken k. sich umdrehen und jmdm. den Rücken zuwenden; die Innenseite (eines Kleidungsstücks) nach außen k.; die Augen, das Gesicht zum Himmel k. II. 〈refl.〉 1. sich k. sich umdrehen, sich umwenden, eine halbe Drehung machen; ganze Abteilung – kehrt! 〈militär. Kommando〉; sich zu jmdm. k.; es hat sich alles zum Besten gekehrt es hat sich alles zum Besten gewendet; in sich gekehrt still, wenig gesprächig 2. sich an etwas k. 〈meist verneinend〉 sich um etwas kümmern, etwas befolgen; er kehrt sich nicht an die Vorschriften
Bedeutungen
sich umdrehen, sich umwenden, eine halbe Drehung machen;
es hat sich alles zum Besten gewendet;
still, wenig gesprächig
〈militär. Kommando〉
- sich k.
- ganze Abteilung – kehrt!
- sich zu jmdm. k.; es hat sich alles zum Besten gekehrt
- in sich gekehrt
sich um etwas kümmern, etwas befolgen;
〈meist verneinend〉
- sich an etwas k.
- er kehrt sich nicht an die Vorschriften