keulen
keu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Bedeutung
nach Vorgabe des Tierschutzgesetzes schlachten (ursprünglich: ein Tier mit der Keule töten);
- Schweine k.
keu|
nach Vorgabe des Tierschutzgesetzes schlachten (ursprünglich: ein Tier mit der Keule töten);