Kollegialgericht
Kol|
- Grammatik
- neutrum, Dekl. 1
- Herkunft
- [→ Kollegium]
Bedeutung
Gericht, bei dem mehrere Richter gemeinsam das Urteil fällen (im Unterschied zum Einzelrichter)
Kol|
Gericht, bei dem mehrere Richter gemeinsam das Urteil fällen (im Unterschied zum Einzelrichter)