Kommanditgesellschaft

Kom|

Grammatik
femininum, Dekl. 10
Herkunft
[< frz. commandité „verantwortlicher Teilhaber“, zu commanditer „Geld in ein Geschäft geben, ohne Teilnehmer zu sein“, < lat. commendare „anvertrauen, übergeben“, → kommandieren] (frz.)

Bedeutung

  1. Handelsgesellschaft, bei der ein oder mehrere Teilhaber persönlich, einer oder mehrere nur mit ihrer Einlage haften