Kommanditgesellschaft
Kom|
- Grammatik
- femininum, Dekl. 10
- Herkunft
- [< frz. commandité „verantwortlicher Teilhaber“, zu commanditer „Geld in ein Geschäft geben, ohne Teilnehmer zu sein“, < lat. commendare „anvertrauen, übergeben“, → kommandieren] (frz.)
Bedeutung
Handelsgesellschaft, bei der ein oder mehrere Teilhaber persönlich, einer oder mehrere nur mit ihrer Einlage haften