konsignieren

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
Herkunft
[< lat. consignare „urkundlich bescheinigen, schriftlich niederlegen, beglaubigen“ eigtl. „mit einem Merkzeichen versehen“, zu signum „Zeichen“] (lat.)

Bedeutungen

  1. schriftlich beglaubigen, schriftlich niederlegen

  2. zum Weiterverkauf übergeben

  3. mit bes. Auftrag absenden;

    • Truppen, ein Schiff k.