konsignieren
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
- Herkunft
- [< lat. consignare „urkundlich bescheinigen, schriftlich niederlegen, beglaubigen“ eigtl. „mit einem Merkzeichen versehen“, zu signum „Zeichen“] (lat.)
Bedeutungen
schriftlich beglaubigen, schriftlich niederlegen
zum Weiterverkauf übergeben
mit bes. Auftrag absenden;
- Truppen, ein Schiff k.