kündigen
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk. oder o. Obj.〉 etwas k. mitteilen, dass etwas beendet, gelöst werden soll; seine Stellung, einen Vertrag k.; das Mietverhältnis, den Mietvertrag, 〈ugs.〉 die Wohnung k.; ich habe gekündigt ich habe mitgeteilt, dass ich meine Stellung aufgeben will; ich kündige zum 1. Mai ich teile mit, dass ich am 1. Mai meine Stellung aufgeben will II. 〈mit Dat.〉 jmdm. k. jmdm. mitteilen, dass sein Arbeitsverhältnis gelöst wird; mir ist gekündigt worden, 〈ugs. auch〉 ich bin gekündigt worden man hat mir gekündigt III. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas k. jmdm. mitteilen, dass man etwas als beendet betrachtet (was einen bisher mit ihm verbunden hat); jmdm. die Freundschaft k.
Bedeutung
mitteilen, dass etwas beendet, gelöst werden soll;
ich habe mitgeteilt, dass ich meine Stellung aufgeben will;
ich teile mit, dass ich am 1. Mai meine Stellung aufgeben will
jmdm. mitteilen, dass sein Arbeitsverhältnis gelöst wird;
man hat mir gekündigt
jmdm. mitteilen, dass man etwas als beendet betrachtet (was einen bisher mit ihm verbunden hat);
- etwas k.
- seine Stellung, einen Vertrag k.; das Mietverhältnis, den Mietvertrag,
- die Wohnung k.; ich habe gekündigt
- ich kündige zum 1. Mai
- jmdm. k.
- mir ist gekündigt worden,
- ich bin gekündigt worden
- jmdm. etwas k.
- jmdm. die Freundschaft k.