Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
legal
le|gal〈
Adj.
, o. Steig.〉gesetzlich;
Ggs.illegal
[<
lat.
legalis
„gesetzlich“, zulex,
Gen.legis,
„Gesetz, Gebot“]legal:
Das Wort für „gesetzlich“, „dem Gesetz entsprechend“ kommt vom lateinischen
Das lateinische Substantiv selbst wird unverändert im Deutschen verwendet, wenn von einer Regelung die Rede ist, die gezielt für einen besonderen Einzelfall oder für eine bestimmte Person geschaffen wird. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Begriffen oder Wendungen, die von hergeleitet sind.
– Gesetzlichkeit, die Bindung an Recht und Gesetz;
– starres Festhalten an Formeln und Paragrafen des Gesetzes;
– Begriff aus dem Strafrecht: Verpflichtung der Staatsanwaltschaft wegen aller strafbaren Handlungen einzuschreiten;
– Gesandtschaft (zu „von Amts wegen absenden“, das Partizip lautet ). Eine ist eine besondere Gesandtschaft, nämlich die eines Papstes. Im deutschen diplomatischen Dienst gibt es den Rang eines (eigentlich also der auf eine Gesandtschaft geschickte Rat). Ebenfalls von ist das Wort abgeleitet, das einen päpstlichen Gesandten bezeichnet, der kirchliche Aufgaben erledigt, aber auch der Ausdruck für Vermächtnis ist;
– rechtmäßig, gesetzlich zulässig (zu „durch Gesetze bestimmt“). Im Unterschied zu zielt auch auf eine moralische Dimension. Der eines Landes beispielsweise ist der rechtmäßig vom Volk in diese Position Gewählte. Legitim bedeutet außerdem „ehelich“, sind also die ehelichen Nachkommen im Gegensatz zu den , den unehelichen Kindern;
– Berechtigung, Beglaubigung;– beglaubigen; wer sich legitimiert, weist sich aus oder zeigt seine Ausweispapiere vor.
– Gesetzgebung (zu + , Partizip von „tragen“). Legislatur bedeutet wörtlich das Vortragen eines Gesetzes. Davon wiederum abgeleitet sind Begriffe wie für die Amtszeit eines Parlaments oder als Bezeichnung für das Parlament als die gesetzgebende Gewalt im Staat (hier kommen die als Ausdruck für die Regierung, die Gesetze ausführt, und für die richterliche Gewalt hinzu).
, das dieselbe Bedeutung hat. Dieses wiederum geht auf für „Gesetz“ zurück, dessen Genitiv lautet.Das lateinische Substantiv selbst wird unverändert im Deutschen verwendet, wenn von einer Regelung die Rede ist, die gezielt für einen besonderen Einzelfall oder für eine bestimmte Person geschaffen wird. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Begriffen oder Wendungen, die von hergeleitet sind.
– Gesetzlichkeit, die Bindung an Recht und Gesetz;
– starres Festhalten an Formeln und Paragrafen des Gesetzes;
– Begriff aus dem Strafrecht: Verpflichtung der Staatsanwaltschaft wegen aller strafbaren Handlungen einzuschreiten;
– Gesandtschaft (zu „von Amts wegen absenden“, das Partizip lautet ). Eine ist eine besondere Gesandtschaft, nämlich die eines Papstes. Im deutschen diplomatischen Dienst gibt es den Rang eines (eigentlich also der auf eine Gesandtschaft geschickte Rat). Ebenfalls von ist das Wort abgeleitet, das einen päpstlichen Gesandten bezeichnet, der kirchliche Aufgaben erledigt, aber auch der Ausdruck für Vermächtnis ist;
– rechtmäßig, gesetzlich zulässig (zu „durch Gesetze bestimmt“). Im Unterschied zu zielt auch auf eine moralische Dimension. Der eines Landes beispielsweise ist der rechtmäßig vom Volk in diese Position Gewählte. Legitim bedeutet außerdem „ehelich“, sind also die ehelichen Nachkommen im Gegensatz zu den , den unehelichen Kindern;
– Berechtigung, Beglaubigung;– beglaubigen; wer sich legitimiert, weist sich aus oder zeigt seine Ausweispapiere vor.
– Gesetzgebung (zu + , Partizip von „tragen“). Legislatur bedeutet wörtlich das Vortragen eines Gesetzes. Davon wiederum abgeleitet sind Begriffe wie für die Amtszeit eines Parlaments oder als Bezeichnung für das Parlament als die gesetzgebende Gewalt im Staat (hier kommen die als Ausdruck für die Regierung, die Gesetze ausführt, und für die richterliche Gewalt hinzu).
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