Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
legal
le|gal〈
Adj.
, o. Steig.〉gesetzlich;
Ggs.illegal
[<
lat.
legalis
„gesetzlich“, zulex,
Gen.legis,
„Gesetz, Gebot“]legal:
Das Wort für „gesetzlich“, „dem Gesetz entsprechend“ kommt vom lateinischen, das dieselbe Bedeutung hat. Dieses wiederum geht auffür „Gesetz“ zurück, dessen Genitivlautet.
Das lateinische Substantivselbst wird unverändert im Deutschen verwendet, wenn von einer Regelung die Rede ist, die gezielt für einen besonderen Einzelfall oder für eine bestimmte Person geschaffen wird. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Begriffen oder Wendungen, die vonhergeleitet sind.
– Gesetzlichkeit, die Bindung an Recht und Gesetz;
– starres Festhalten an Formeln und Paragrafen des Gesetzes;
– Begriff aus dem Strafrecht: Verpflichtung der Staatsanwaltschaft wegen aller strafbaren Handlungen einzuschreiten;
– Gesandtschaft (zu„von Amts wegen absenden“, das Partizip lautet). Eineist eine besondere Gesandtschaft, nämlich die eines Papstes. Im deutschen diplomatischen Dienst gibt es den Rang eines(eigentlich also der auf eine Gesandtschaft geschickte Rat). Ebenfalls vonist das Wortabgeleitet, das einen päpstlichen Gesandten bezeichnet, der kirchliche Aufgaben erledigt, aber auch der Ausdruck für Vermächtnis ist;
– rechtmäßig, gesetzlich zulässig (zu„durch Gesetze bestimmt“). Im Unterschied zuzieltauch auf eine moralische Dimension. Dereines Landes beispielsweise ist der rechtmäßig vom Volk in diese Position Gewählte. Legitim bedeutet außerdem „ehelich“,sind also die ehelichen Nachkommen im Gegensatz zu den, den unehelichen Kindern;
– Berechtigung, Beglaubigung;– beglaubigen; wer sich legitimiert, weist sich aus oder zeigt seine Ausweispapiere vor.
– Gesetzgebung (zu+, Partizip von„tragen“). Legislatur bedeutet wörtlich das Vortragen eines Gesetzes. Davon wiederum abgeleitet sind Begriffe wiefür die Amtszeit eines Parlaments oderals Bezeichnung für das Parlament als die gesetzgebende Gewalt im Staat (hier kommen dieals Ausdruck für die Regierung, die Gesetze ausführt, undfür die richterliche Gewalt hinzu).
Das lateinische Substantivselbst wird unverändert im Deutschen verwendet, wenn von einer Regelung die Rede ist, die gezielt für einen besonderen Einzelfall oder für eine bestimmte Person geschaffen wird. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Begriffen oder Wendungen, die vonhergeleitet sind.
– Gesetzlichkeit, die Bindung an Recht und Gesetz;
– starres Festhalten an Formeln und Paragrafen des Gesetzes;
– Begriff aus dem Strafrecht: Verpflichtung der Staatsanwaltschaft wegen aller strafbaren Handlungen einzuschreiten;
– Gesandtschaft (zu„von Amts wegen absenden“, das Partizip lautet). Eineist eine besondere Gesandtschaft, nämlich die eines Papstes. Im deutschen diplomatischen Dienst gibt es den Rang eines(eigentlich also der auf eine Gesandtschaft geschickte Rat). Ebenfalls vonist das Wortabgeleitet, das einen päpstlichen Gesandten bezeichnet, der kirchliche Aufgaben erledigt, aber auch der Ausdruck für Vermächtnis ist;
– rechtmäßig, gesetzlich zulässig (zu„durch Gesetze bestimmt“). Im Unterschied zuzieltauch auf eine moralische Dimension. Dereines Landes beispielsweise ist der rechtmäßig vom Volk in diese Position Gewählte. Legitim bedeutet außerdem „ehelich“,sind also die ehelichen Nachkommen im Gegensatz zu den, den unehelichen Kindern;
– Berechtigung, Beglaubigung;– beglaubigen; wer sich legitimiert, weist sich aus oder zeigt seine Ausweispapiere vor.
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