legitimieren

le|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
Herkunft
[→ legitim]
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. jmdn. l. a) berechtigen, bevollmächtigen; jmdn. l., etwas zu tun b) erklären, bestätigen, dass jmd. der ist, der er zu sein behauptet 2. etwas l. als richtig bestätigen, für legitim erklären; seine Handlungsweise, ein Vorgehen nachträglich l. II. 〈refl.〉 sich l. sich ausweisen, beweisen, dass man der ist, der zu sein man behauptet; können Sie sich l.?; er hat sich durch seinen Pass, seinen Personalausweis legitimiert

Bedeutungen

  1. berechtigen, bevollmächtigen;

    erklären, bestätigen, dass jmd. der ist, der er zu sein behauptet

    • jmdn. l.
    • jmdn. l., etwas zu tun
  2. als richtig bestätigen, für legitim erklären;

    • etwas l.
    • seine Handlungsweise, ein Vorgehen nachträglich l.

Gegensätze: delegitimieren