legitimieren
le|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
- Herkunft
- [→ legitim]
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. jmdn. l. a) berechtigen, bevollmächtigen; jmdn. l., etwas zu tun b) erklären, bestätigen, dass jmd. der ist, der er zu sein behauptet 2. etwas l. als richtig bestätigen, für legitim erklären; seine Handlungsweise, ein Vorgehen nachträglich l. II. 〈refl.〉 sich l. sich ausweisen, beweisen, dass man der ist, der zu sein man behauptet; können Sie sich l.?; er hat sich durch seinen Pass, seinen Personalausweis legitimiert
Bedeutungen
berechtigen, bevollmächtigen;
erklären, bestätigen, dass jmd. der ist, der er zu sein behauptet
- jmdn. l.
- jmdn. l., etwas zu tun
als richtig bestätigen, für legitim erklären;
- etwas l.
- seine Handlungsweise, ein Vorgehen nachträglich l.
Gegensätze: delegitimieren