Lizenzgeber
Li|
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 5
Bedeutung
Person oder Firma, die eine Lizenz zur Nutzung von Urheberrechten oder zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit vergibt
Li|
Person oder Firma, die eine Lizenz zur Nutzung von Urheberrechten oder zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit vergibt