löschen1

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. am Weiterbrennen hindern, ersticken; einen Brand, ein Feuer l.; eine Kerze l. 2. ausschalten; das Licht l. 3. mit Wasser übergießen; Kalk l. 4. mit Löschpapier trocknen; Tinte, Farbkleckse l. 5. beseitigen; seinen Durst l. 6. streichen, tilgen; eine Firma im Handelsregister l.; ein Konto bei der Bank l. lassen; eine Strafe im Strafregister l.; eine Schuld l. II. 〈o. Obj.〉 Flüssigkeit aufsaugen; das Papier löscht gut, löscht nicht

Bedeutungen

  1. am Weiterbrennen hindern, ersticken;

    • einen Brand, ein Feuer l.; eine Kerze l.
  2. ausschalten;

    • das Licht l.
  3. mit Wasser übergießen;

    • Kalk l.
  4. mit Löschpapier trocknen;

    • Tinte, Farbkleckse l.
  5. beseitigen;

    • seinen Durst l.
  6. streichen, tilgen;

    • eine Firma im Handelsregister l.; ein Konto bei der Bank l. lassen; eine Strafe im Strafregister l.; eine Schuld l.