löschen1
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. am Weiterbrennen hindern, ersticken; einen Brand, ein Feuer l.; eine Kerze l. 2. ausschalten; das Licht l. 3. mit Wasser übergießen; Kalk l. 4. mit Löschpapier trocknen; Tinte, Farbkleckse l. 5. beseitigen; seinen Durst l. 6. streichen, tilgen; eine Firma im Handelsregister l.; ein Konto bei der Bank l. lassen; eine Strafe im Strafregister l.; eine Schuld l. II. 〈o. Obj.〉 Flüssigkeit aufsaugen; das Papier löscht gut, löscht nicht
Bedeutungen
am Weiterbrennen hindern, ersticken;
- einen Brand, ein Feuer l.; eine Kerze l.
ausschalten;
- das Licht l.
mit Wasser übergießen;
- Kalk l.
mit Löschpapier trocknen;
- Tinte, Farbkleckse l.
beseitigen;
- seinen Durst l.
streichen, tilgen;
- eine Firma im Handelsregister l.; ein Konto bei der Bank l. lassen; eine Strafe im Strafregister l.; eine Schuld l.