Mindestreserve
- Aussprache
- [–və]
- Grammatik
- femininum, Dekl. 11
Bedeutung
vom Gesetzgeber verordnetes, nicht zu verzinsendes Guthaben, das ein Kreditinstitut bei der Zentralbank oder einer anderen Giro– und Abrechnungsstelle aufzuweisen hat
vom Gesetzgeber verordnetes, nicht zu verzinsendes Guthaben, das ein Kreditinstitut bei der Zentralbank oder einer anderen Giro– und Abrechnungsstelle aufzuweisen hat