mithören

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1

Bedeutung

  1. gleichzeitig hören, (zufällig oder absichtlich) Ohrenzeuge sein;

    • komm herein, dann kannst du die Schallplatte m.; euer Streit war so laut, dass man ihn nebenan m. konnte; wir hatten nicht gemerkt, dass jemand unser Gespräch mitgehört hatte