Nachbürge
Nach|
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 11
Bedeutung
zweiter Bürge, der zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der erste Bürge eines Schuldners seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann
Nach|
zweiter Bürge, der zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der erste Bürge eines Schuldners seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann