Nachlasspfleger
Nach|
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 5
Bedeutung
jmd., der von einem Gericht damit beauftragt ist, einen Nachlass so lange zu verwalten, bis der Erbe oder die Erben ihn übernehmen
Nach|
jmd., der von einem Gericht damit beauftragt ist, einen Nachlass so lange zu verwalten, bis der Erbe oder die Erben ihn übernehmen