nachweisen

nach|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 177
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 etwas n. den Nachweis für etwas erbringen, beweisen, dass etwas vorhanden oder richtig ist; Bakterien, eine Vergiftung im Blut n.; das lässt sich ohne weiteres n.; er kann glaubhaft n., dass … II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas n. beweisen, dass jmd. etwas getan oder gesagt hat; jmdm. einen Diebstahl, seine Fehler n.; man kann ihm nichts n.; aufgrund eines Tonbands jmdm. eine Äußerung n.

Bedeutung

  1. den Nachweis für etwas erbringen, beweisen, dass etwas vorhanden oder richtig ist;

    beweisen, dass jmd. etwas getan oder gesagt hat;

    • etwas n.
    • Bakterien, eine Vergiftung im Blut n.; das lässt sich ohne weiteres n.; er kann glaubhaft n., dass …
    • jmdm. etwas n.
    • jmdm. einen Diebstahl, seine Fehler n.; man kann ihm nichts n.; aufgrund eines Tonbands jmdm. eine Äußerung n.