nachweisen
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 177
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 etwas n. den Nachweis für etwas erbringen, beweisen, dass etwas vorhanden oder richtig ist; Bakterien, eine Vergiftung im Blut n.; das lässt sich ohne weiteres n.; er kann glaubhaft n., dass … II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas n. beweisen, dass jmd. etwas getan oder gesagt hat; jmdm. einen Diebstahl, seine Fehler n.; man kann ihm nichts n.; aufgrund eines Tonbands jmdm. eine Äußerung n.
Bedeutung
den Nachweis für etwas erbringen, beweisen, dass etwas vorhanden oder richtig ist;
beweisen, dass jmd. etwas getan oder gesagt hat;
- etwas n.
- Bakterien, eine Vergiftung im Blut n.; das lässt sich ohne weiteres n.; er kann glaubhaft n., dass …
- jmdm. etwas n.
- jmdm. einen Diebstahl, seine Fehler n.; man kann ihm nichts n.; aufgrund eines Tonbands jmdm. eine Äußerung n.