niederlassen
nie|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 75
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 herunterlassen; die Fahne n. II. 〈refl.〉 1. sich hinsetzen; lass dich nieder!; kann ich mich hier irgendwo n.?; der Vogel ließ sich auf dem Dach, auf einem Ast nieder; sich auf einem Sessel n.; sich auf die Knie n. sich hinknien 2. seinen Wohnsitz nehmen, ein Geschäft, eine Praxis eröffnen; sie haben sich in Berlin niedergelassen; er hat sich als Arzt, Rechtsanwalt niedergelassen; sich häuslich n. 〈ugs.〉 sich auf längeres Wohnen, auf längeren Aufenthalt einrichten; es sich (in einem Raum) gemütlich machen
Bedeutungen
sich hinsetzen;
sich hinknien
- lass dich nieder!; kann ich mich hier irgendwo n.?; der Vogel ließ sich auf dem Dach, auf einem Ast nieder; sich auf einem Sessel n.; sich auf die Knie n.
seinen Wohnsitz nehmen, ein Geschäft, eine Praxis eröffnen;
sich auf längeres Wohnen, auf längeren Aufenthalt einrichten; es sich (in einem Raum) gemütlich machen
〈ugs.〉
- sie haben sich in Berlin niedergelassen; er hat sich als Arzt, Rechtsanwalt niedergelassen; sich häuslich n.