niederlegen
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas n. a) auf den Boden legen; eine Last n.; einen Kranz an einem Denkmal n.; ich weiß noch nicht, wo ich heute mein müdes Haupt n. soll 〈ugs., scherzh.〉 ich weiß noch nicht, wo ich heute übernachten soll b) 〈selten〉 abbrechen, einreißen; ein Gebäude n. c) mit etwas aufhören; die Behandlung eines Patienten n.; die Arbeit n. streiken; ein Mandat n. d) aufgeben, auf etwas verzichten, etwas abgeben; ein Amt n.; die Krone n. e) schriftlich festhalten, aufzeichnen; seine Gedanken über etwas (schriftlich) n. 2. ein Kind n. ins Bett legen II. 〈refl.〉 sich n. sich hinlegen, ins Bett gehen
Bedeutungen
auf den Boden legen;
ich weiß noch nicht, wo ich heute übernachten soll
abbrechen, einreißen;
mit etwas aufhören;
streiken;
aufgeben, auf etwas verzichten, etwas abgeben;
schriftlich festhalten, aufzeichnen;
〈ugs., scherzh.〉
- etwas n.
- eine Last n.; einen Kranz an einem Denkmal n.; ich weiß noch nicht, wo ich heute mein müdes Haupt n. soll
- ein Gebäude n.
- die Behandlung eines Patienten n.; die Arbeit n.
- ein Mandat n.
- ein Amt n.; die Krone n.
- seine Gedanken über etwas (schriftlich) n.
ins Bett legen
- ein Kind n.